Zertifikatspflicht - die Übersicht

Die seit dem 13. September gültige Ausweitung des Covid-Zertifikats umfasst viele Aspekte:

Es gilt es ernst: Nur noch geimpfte, genesene und getestete Personen erhalten zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Zutritt. Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren. Welche Bereiche sind betroffen? Gibt es Ausnahmen? Bis wann gelten die Einschränkungen?

• Für welche Bereiche braucht es ein Zertifikat?

Die Zertifikatspflicht ist seit heute auf Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants sowie Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos etc. ausgeweitet. Auch für den Besuch von Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen) braucht es ein gültiges Zertifikat.

Gibt es Ausnahmen?

• Öffentlicher Verkehr, Detailhandel sowie im Transitbereich von Flughäfen.

• Private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten bis 30 Personen.

• Religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung bis max. 50 Personen.

• Parlamententreffen, Gemeindeversammlungen.

• Dienstleistungen von Behörden sowie personenbezogene Dienstleistungen, wie etwa Coiffeursalons, therapeutische und Beratungsangebote, Gastronomieangebote in sozialen Anlaufstellen.

Was gilt bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten?

Bei Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Wer bezahlt die Tests?

Personen, die ein Zertifikat erhalten wollen, müssen die dazu notwendigen Tests ab 1. Oktober selbst bezahlen. Die Kosten für das Testen von Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen solche Tests nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Präventive Antigen-Schnelltests für Personen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Tests für Kinder unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt.

 

Was gilt am Arbeitsplatz?

An Arbeits- und Ausbildungsstätten (inkl. Kantinen) sieht der Bund keine Zertifikatspflicht vor. Auch Mitarbeitende in einem Betrieb mit Zertifikatspflicht brauchen selbst kein Zertifikat. Der Bundesrat will es Unternehmen aber ermöglichen, das Zertifikat bei ihren Arbeitnehmenden zu überprüfen, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen».

Wie lange werden diese Zertifikate eingesetzt?

Solange es die epidemiologische Lage erfordert, oder bis maximal 24. Januar 2022. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

Gibt es auch Lockerungen?

An Orten und Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen alle anderen Schutzmassnahmen wie etwa die Maskenpflicht. Heute gilt dieses Regime erst für Discos, Clubs und Grossveranstaltungen wie Fussballspiele. Das habe sich bewährt, schreibt der Bundesrat. Mit dem Einsatz des Zertifikats werde das Übertragungsrisiko stark reduziert.

Was droht bei Verstössen?

Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Editorial Editorial

Seit dem 13.09.21 gilt:

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«Die Pandemie scheint schon der Vergangenheit anzugehören, das Land ist zurück auf dem Weg in die Normalität. Ich meine eine trügerische Sicherheit, um nicht zu sagen, es ist einfach nur naiv zu denken, dass ein derart heimtückisches Virus wie Covid einfach so mir nichts dir nichts von der Bildfläche verschwinden und sich auf den Mond abmelden wird.»

Das habe ich anfangs Juni 2020 geschrieben. Und jetzt wird die Politik nicht müde, uns zu erzählen, dass mit der Impfung alles wieder gut werden wird. Doch was – wenn die schier zahllosen Virus-Mutanten sich ganz anders verändern, als es sich die Politik mit ihren Virologen zurecht gelegt und  ausgemalt haben?

Wie dynamisch sich die Situation plötzlich wieder fatal entwickeln kann, haben neuerliche Corona-Ausbrüche in  diversen Ländern gezeigt.

Obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO und der Bundesrat ihre Meinung zur Gesichtsmaske inzwischen revidiert und nach langem Hin und Her das Tragen einer Schutzmaske vorgeschrieben hatten, bleibt es mehr als nur bedenklich, dass der Nutzen von Schutzmasken lange in Abrede gestellt wurde. Es lag doch auf der Hand, nur wenn alle eine Maske tragen, schützen wir uns  gegenseitig.

Man muss doch nur nach Asien blicken um zu verstehen, dass Masken Menschenleben schützen. Die Asiaten sind ja alles andere als dumm und laufen nicht umsonst allesamt mit einer Maske durch die Stadt. Und letztlich meistern die Asiaten die Pandemie viel besser als wir Europäer.

U. Kumli, 3428 Wiler (BE)

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Einreise ab 20.09.2021

Ab Montag, 20. September, gilt in der Schweiz sowohl für Touristen als auch für Einheimische ein neues Einreiseregime. Die Antworten auf die drängendsten Fragen.

Ich reise in den Herbstferien ins Ausland. Was muss ich bei meiner Rückkehr in die Schweiz beachten? Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise einen negativen Test vorweisen (PCR- oder Antigentest). Nach vier bis sieben Tagen muss man sich dann in der Schweiz nochmals testen lassen und das Resultat der zuständigen kantonalen Stelle melden. Ausserdem müssen alle Einreisenden – ob Touristen oder Einheimische – ein Einreiseformular, das so genannte Passenger Locator Form SwissPLF ausfüllen.

Betrifft diese neue Regelung mich auch, wenn ich geimpft bin? Zum Teil. Für Geimpfte und Genesene reicht das Vorweisen eines Covid-Zertifikats oder eines anderen gültigen Nachweises für eine Impfung respektive Genesung. Ein Test ist nicht nötig. Allerdings müssen auch geimpfte und genesene Personen das Einreiseformular SwissPLF ausfüllen.

Spielt es eine Rolle, ob ich mit dem Flugzeug oder dem Auto einreise? Nein. Was den Fernverkehr betrifft, so müssen jedoch die Fluggesellschaften und die Busunternehmen überprüfen, ob Einreisende über ein SwissPLF und ein Covid-Zertifikat oder einen Testnachweis verfügen.

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