……. doch Wichtiges bleibt ungeklärt
Eines hat der Bundesrat am Freitag, 19.06.2020 klargemacht: Bei einer allfälligen zweiten Welle sieht er die Kantone in der Hauptverantwortung. Allzu viel Angst vor einer solchen zweiten Welle hat der Bundesrat zurzeit offenbar nicht – jedenfalls hat er die dringende Empfehlung des Präsidenten seiner wissenschaftlichen Taskforce, auf weitere Lockerungen zu verzichten, in den Wind geschlagen. Mit der Bemerkung, es gebe viele Meinungen, Experten seien wichtig, aber die Politik müsse abwägen.
Kantone entscheiden wieder selbst
Abwägen müssen ab jetzt vor allem die Kantone: So erlaubte der Bund beispielsweise ab dem 22. Juni wieder Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen unter gewissen Bedingungen. Doch die Kantone können die Grenze auch herabsetzen. Und für den öffentlichen Verkehr empfiehlt der Bund zwar dringend das Tragen von
Masken, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können – vorschreiben will er es aber nicht. Die Kantone dürfen es, wenn sie wollen. Abwägen sollen die Kantone nicht nur in der Prävention, sondern auch im Ernstfall. Sie sollen entscheiden, ob sie Schulen oder Läden schliessen oder gar ganze Gebiete abriegeln.
Wer bezahlt nun?
Solche Entscheide, das haben wir im Verlaufe der Pandemie gesehen, haben neben der gesundheitlichen aber auch eine wirtschaftliche Dimension. Bisher galt: Der Bund befahl, der Bund bezahlte. Wer bezahlt nun aber, wenn die Kantone Schliessungen anordnen? Das war im Bundesrat heute zwar ein Thema. Eine definitive Antwort hat er aber noch nicht. Eine Antwort ist wichtig, weil Finanzen auch Anreize setzen. Sollten die Kantone selber bezahlen, wäre dies zwar konsequent nach dem Motto, wer zahlt, befiehlt. Doch droht auch die Gefahr, dass ärmere Kantone aus finanziellen Gründen allenfalls länger zögern, bis sie denn auch
einschreiten.
Auch sind nicht alle Kantone gleich gefährdet – das Tessin beispielsweise hatte mit dem Corona-geplagten Italien als Nachbarn viel mehr Fälle zu beklagen als der Rest der Schweiz.
Verantwortung – Verantwortung?
Der Bundesrat gibt viel der Verantwortung, die er drei Monate getragen hat, zurück an die Kantone und an die Privatpersonen. Damit beweist er gerade gegenüber der Bevölkerung sehr viel Vertrauen. Der Bundesrat rät dringend zu Masken im überfüllten ÖV – während dort noch kaum jemand Maske trägt. Er appelliert, nun mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten – während sich in Strassen und auf Plätzen Menschen dicht an dicht drängen.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga meinte an der Medienkonferenz sinngemäss, wenn es zum Beispiel im Herbst wieder mehr Ansteckungen gäbe, würde es für die Bevölkerung wohl selbstverständ-licher werden, dann auch Masken zu tragen.
Die Pandemie scheint schon der Vergangenheit anzugehören, das Land ist zurück auf dem Weg in die Normalität. Ich meine eine trügerische Sicherheit, um nicht zu sagen, es ist einfach nur naiv zu denken, dass ein derart heimtückisches Virus wie Covid-19 einfach so mir nichts dir nichts von der Bildfläche verschwinden wird.
Wie dynamisch die Situation jedoch wieder werden kann, haben drei Ausbrüche der vergangenen Wochen etwa in Deutschland gezeigt:
• Das Zuckerfest in Göttingen (80 Neuinfektionen, 370 Menschen in Quarantäne):
• Eine geschlossene Gesellschaft in Ostfriesland (38 Ansteckungen, 281 Personen in häuslicher Quarantäne);
• Ein Baptisten-Gottesdienst in Frankfurt (200 Neuinfektionen).
Die drei Einzelereignisse zeigen deutlich, wie drastisch sich die Lage regional rasch verändern kann. Drei Mal sorgten grössere Veranstaltungen, bei denen Menschen die Regeln zum Schutz vor Neuinfektionen grob missachtet haben, für lokal teils stark steigende Infektionszahlen.
Obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO ihre Meinung zur Gesichtsmaske inzwischen revidiert hat und nun endlich auch empfiehlt, bei grossen Menschenansammlungen in öffentlichen Einrichtungen eine Maske zu tragen, so bin ich bei meinem wöchentlichen Einkauf nach wie vor fast der einzige Träger einer Schutzmaske. Und das ist mehr als nur bedenklich. Nur erst wenn alle eine Schutzmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig.
Man muss doch nur nach Asien blicken um zu verstehen, dass Masken Menschenleben schützen. Die Chinesen sind ja alles andere als dumm und laufen nicht umsonst allesamt mit einer Maske durch die Stadt.
Oder das beste Beispiel ist ja wohl die Slowakei, wo die Einführung der Maskenpflicht sofort verordnet wurde. Die Slowaken werden in einigen Medien momentan halb scherzhaft als das «bestmaskierte Volk der Welt» bezeichnet.
Aber in der Tat weist das 5,5 Mio. Volk (auf 49.034 km² verteilt) beispielhaft tiefe Corona-Zahlen auf: 3356 Corona-Infizierte, 33 Corona-Tote.
(Stand per 24.08.2020)
U. Kumli, 3428 Wiler (BE)
Eine Fahrt mit der Bergbahn, ein Besuch im Zoo oder eine Runde ins Thermalbad? Kein Problem, die Schweizer dürfen das nun wieder.
Die Schweiz erhält ab heute 6. Juni ein stattliches Paket an Freiheiten zurück. Die nächste Runde der vom Bundesrat erlassenen Massnahmen zur Corona-Lockerung tritt in Kraft.
Freizeit und Tourismus: Bergbahnen, Camping-plätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks sind wieder offen. In den Bergbahnen gelten dieselben Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Auch Zoos, Freizeitparks, botanische Gärten und Casinos empfangen wieder Besucher. Schwimmbäder und Wellnessanlagen sind wieder geöffnet. Alle Arten von Sport-Trainings sind wieder erlaubt. Discotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe nehmen ihren Betrieb wieder unter Auflagen wieder auf; sie dürfen nicht mehr als 300 Leute empfangen, sollen Präsenzlisten führen und müssen um Mitternacht schliessen.
Restaurantbesuch: In Restaurants ist die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben. Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sind aber bei Gruppen von über vier Personen verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Sitzen bleibt Pflicht. Sperrstunde ist auch hier um Mitternacht.
Veranstaltungen: Private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen finden wieder statt. Dazu zählen Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen und Filmvorführungen, aber auch politische Kundgebungen. Mit Beschränkung der Teilnehmerzahl dürfen auch Ferienlager wieder stattfinden. Über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wird am 24. Juni entschieden. Anlässe mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August untersagt.
Weiterführende Schulen: Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen wird der Präsenzunterricht wieder aufgenommen. Wie genau dieser umgesetzt werden soll, entscheiden die Kantone.
Einreisen: Wer international reisen will (und keine Sondergenehmigung hat), muss sich noch eine Woche gedulden. Am 15. Juni öffnet die Schweiz dann die Grenzen zu allen EU- und Efta-Staaten – und nicht nur zu Deutschland, Frankreich und Österreich wie ursprünglich geplant.